In den norddeutschen Gemeinden jammern die Verwaltungen, dass die Kosten für das Schneeräumen das Budget sprengen. Eine Tatsache, die zum Beispiel in den bayrischen Regionen, im Erzgebirge und an vielen anderen Orten eher für Belustigung sorgt. Hier ist man an Schnee und seine Konsequenzen gewöhnt, stellt sich jedes Jahr auf die Kosten, die Salz und Räumdienste mit sich bringen ein. Niemand würde hier laut nach Unterstützung vom Bundesland fordern.
Aber noch auf eine andere Weise kann Schnee sehr teuer werden. Die Hausbesitzer in den Städten wissen gar nicht, wie weit ihre Pflicht im Bezug auf die Straßenreinigung geht. Man hat als Hausbesitzer dafür zu sorgen, dass die Straßen begehbar und ohne Unfallpflicht zu passieren sind. Das kann so weit gehen, dass sogar die Straßen selbst und nicht nur die Bürgersteige in den Zuständigkeitsbereich der Bürger fallen. Das Ordnungsamt der verschiedenen Städte muss bei seinen Kontrollgängen durch die Stadt die jeweiligen Sünder zur Rede stellen. Fotos werden gemacht. Schon beim ersten Versäumnis der Räumpflicht kann ein Bußgeld bis zu 150 Euro fällig werden. Bei weiteren Vergehen können Strafen bis zu 10.000 Euro auf die Grundstücksbesitzer zukommen. Schnee ist Sache dessen, auf dessen Grundstück er fällt. Auch, was Räumfahrzeuge an den Bürgersteig schieben, muss weggekarrt werden, zur Not mit einer Schubkarre.
Bei Unfällen haftet natürlich der, der seiner Bürgerpflicht nicht nachgekommen ist, und den Schnee und das Eis einfach hat liegen lassen. Bequemlichkeit zahlt sich hier auf keinen Fall aus. Auch die Kosten sind den Hausbesitzern durchaus zumutbar. Da gibt es keine Ausflüchte, egal, ob Daisy für überaus winterliche Bedingungen sorgt, oder nur ein Eisregen niedergegangen ist.
